Kerwa
1877 hatte der damalige Bürgermeister Jost versehentlich an einem nicht eindeutig im Tanzmusikverzeichnis aufgeführten Sonntag eine Tanzerlaubnis erteilt, wobei es um die Frage ging, ob am 20. oder 27. Juli Tanz sein durfte.
Das Königliche Bezirksamt in Bayreuth hat daraufhin den Bürgermeister schwer gerüffelt und ihm mitgeteilt, dass die Tage zur Abhaltung von Tanzmusikfesten in der Gemeinde Glashtten bis zur demnächst zu erfolgenden neuerlichen Festsetzung wie folgt verzeichnet seien:
„Krau Christian, Glashütten (Anmerkung: das war der Gastwirt, bei dem der Tanz sein sollte):
Kirchweih zwei Tage, Bartholomi, je nachdem Barthol. Vor oder nach der Mitte der Woche fällt, Sonntag nach dem Erntefest, zweiter Osterfeiertag, vierten Sonntag vor der Kirchweih“.
Fundstellennachweis: Richard Pfaffenberger, Glashütten seit dem Dreißigjährigen Krieg, veröffentlicht 2004