- +49 9279 999-0
- +49 9279 999-33
- poststelle@vg-mistelgau.bayern.de
Montag 08:00 - 12:00
Dienstag 08:00 - 12:00
Mittwoch 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
Donnerstag 08:00 - 12:00
Freitag 08:00 - 12:00und nach Vereinbarung
Ladenöffnungszeiten; Beantragung einer befristeten Einzelfallausnahme
Unter bestimmten Voraussetzungen können nach dem Bayerischen Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG) befristete Einzelfallausnahmen von den allgemeinen Ladenschlusszeiten bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
Stand: 07.04.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

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